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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NTTCable Gesellschaft für Telekommunikation mbH

DOWNLOAD ALS PDF:
AGB.pdf


I. Allgemeines
  1. Grundlage aller mit NTTCable geschlossenen Verträge sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Besonderen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibungen und die jeweiligen Tarifinformationen der beauftragten Dienstleistung. Entgegenstehende Bedingungen unserer Kunden verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir diesen nicht widersprechen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dies schriftlich bestätigen.

  2. NTTCable ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Besonderen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibungen sowie die jeweiligen Tarifinformationen zu ändern.

  3. Spätestens mit Inanspruchnahme unserer Leistungen gelten unsere Bedingungen als angenommen. Dies gilt auch für etwaige zukünftige Änderungen dieser Bedingungen, sofern der Kunde unsere Leistungen weiterhin in Anspruch nimmt und von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Es gelten die jeweils gültigen AGB. Diese sind jederzeit auf der NTTCable Homepage unter www.nttcable.de einsehbar.

  4. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung sind unsere Kunden nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

II. NTTCable Telekommunikationsdienste
  1. Die NTTCable Telekommunikationsdienste sind nationale und internationale Sprach- und Datenübertragungsdienste, die über Netzknoten in Deutschland und das internationale Telefonnetz bereitgestellt werden. NTTCable darf sich zur Erfüllung seiner Leistungen der Kapazitäten und sonstiger Hilfe anderer Unternehmen bedienen.

  2. Dem Kunden ist bekannt, dass die NTTCable Dienste nur nach Maßgabe der Bereitstellung von Übertragungswegen, Ports und anderen technischen Kapazitäten der Deutschen Telekom AG oder anderen Netzbetreiber erfolgen können (Verfügbarkeitsgarantie der Vorlieferanten 97%). NTTCable übernimmt daher keine Gewährleistung für ständige Verfügbarkeit dieser Übertragungswege und der davon abhängigen NTTCable Dienste. NTTCable behält sich zeitweise Einschränkungen wegen etwaiger Kapazitätsgrenzen vor. Bei höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie bei technischen Änderungen der Telefonnetze oder sonstiger Anlagen oder bei Reparaturund Wartungsarbeiten können ebenfalls zeitweise Einschränkungen und Unterbrechungen des Kommunikationsdienstes auftreten.

  3. Im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeit wird NTTCable aufgetretene Störungen sofort beseitigen.

  4. Zur Sicherstellung der NTTCable-Leistungen ist NTTCable berechtigt, sich der Dienste von Teilnehmer- und Verbindungsnetzbetreiber sowie anderen Subunternehmen zu bedienen.

III. Zustandekommen des Vertrages
  1. Der Vertrag mit NTTCable kommt durch die Auftragsbestätigung und/oder Bereitstellung der Dienste zustande (Vertragsbeginn).

  2. Ein vorzeitiger Rücktritt von dem NTTCable erteilten Auftrag ist nicht möglich. Tritt der Kunde dennoch vor Bereitstellung der Dienste von dem Vertrag zurück, auch und insbesondere dann, wenn er einem anderen Lieferanten einen entsprechenden oder substituierenden Auftrag erteilt, so wird der Kunde schadensersatzpflichtig. Die Höhe des Schadensersatzes beläuft sich auf 40% des Auftragsvolumens eines Jahres. Dem Kunden ist bekannt, dass die Bereitstellung der Dienste erst erfolgen kann, wenn bestehende Verträge zwischen dem Kunden und seinem bisherigen Lieferanten auslaufen. Der Kunde verpflichtet sich, diese entsprechenden Verträge umgehend zu kündigen.

IV. Vertragslaufzeit und Kündigung
  1. Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind in den Besonderen Geschäftsbedingungen bzw. in den jeweiligen Tarifinformationen der beauftragten Dienstleistung festgelegt. Hinsichtlich der Laufzeitvereinbarung gilt: Teilmonate sind Kalendermonate.

  2. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

  3. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grunde kann nicht ausgeschlossen werden. Als wichtiger Grund gilt für NTTCable unter anderem ein Zahlungsverzug, sowie wenn begründete Zweifel an der Bonität des Kunden entstehen und der Verdacht des Mißbrauchs der Dienste.

V. Preise und Preisänderungen
  1. Die Preise für die Nutzung der Dienste richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. NTTCable behält sich das Recht zur Vornahme von individuellen oder allgemeinen Preisänderungen vor. Etwaige Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten mitgeteilt.

VI. Zahlungen
  1. Der Kunde erhält einmal pro Monat eine Rechnung über die im Vormonat aufgelaufenen Gebühren. Die Rechnung ist sofort fällig. Gehen die Gelder nicht innerhalb von 10 Tagen ein, so ist der Kunde im Zahlungsverzug. In diesem Fall kann NTTCable Verzugszinsen in Höhe von 9% geltend machen. NTTCable behält sich das Recht der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor. Können Lastschriften mangels Deckung nicht eingelöst werden, so ist NTTCable zur sofortigen Leistungsverweigerung berechtigt, ebenfalls bei Zahlungsverzug. Im Falle des Zahlungsverzuges erhebt NTTCable eine Mahngebühr von 5€ für die erste Mahnung sowie 10€ für die letzte außergerichtliche Mahnung. Der Kunde erkennt die genannten Mahnsätze an.

  2. Der Kunde ist auch für diejenigen Gesprächsgebühren verantwortlich, die durch die unbefugte Nutzung des Anschlusses im Verantwortungsbereich des Kunden durch Dritte entstanden sind.

  3. Der Kunde hat etwaige Einwendungen gegen unsere Abrechnungen binnen zwei Wochen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen.

VII. Haftung
  1. Unsere Haftung gegenüber unseren Kunden ist, einerlei aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Keinesfalls haften wir für Geschehnisse oder Unterlassungen, die im Verantwortungsbereich unserer Lieferanten liegen. Ferner haften wir für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden bis zu einem Betrag von 500€ pro Schadensfall.

  2. Bei Störungen oder Unterbrechungen unserer Kommunikationsdienste haften wir nur im Rahmen des Produkthaftungsgesetztes. Siehe Ziff. II.2.

VIII. Fernmeldegeheimnis und Datenschutz
  1. Für den Umgang mit und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienste erbringen (UDSV).

  2. NTTCable ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, diese auch Lieferanten zur Verfügung zu stellen, sofern dies zur Erbringung der Dienste notwendig ist.

IX. Schlußbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abbedingung der Schriftform.

  2. Es gilt allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).

  3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand ist Idstein.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

NTTCable Gesellschaft für Telekommunikation mbH · Escher Str. 19 · 65510 Idstein · Registriert in Wiesbaden · HRB 19058

Geschäftsführer: Michael Gros, Heinz W. Schug · Bankverbindung: Dresdner Bank · BLZ: 510 800 60 · Kto: 0 101 009 800